50,2 Hz Umrüstung
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Umrüstung von Photovoltaikanlagen gemäß der 50,2 Hz Regelung. Weiterführende Materialien finden Sie unten unter Links und Downloads. Über Neuigkeiten halten wir Sie hier und in unserem Newsletter auf dem Laufenden.
Hintergrund
Lange Zeit wurde von Solarwechselrichtern gefordert, dass sie sich bei Problemen im Stromnetz bei Erreichen einer Frequenz von 50,2 Hz abschalten. Mittlerweile speisen jedoch so viele Photovoltaikanlagen ins Stromnetz ein, dass deren schlagartige Abschaltung die Stabilität des Netzes gefährden würde. Es ist daher eine Umrüstung von voraussichtlich über 300.000 Photovoltaikanlagen bis Ende 2014 erforderlich, um die Wechselrichter mit einem erweiterten Frequenzbereich auszustatten. Die rechtliche Grundlage dafür schafft die Systemstabilitätsverordnung.
Betroffen sind hauptsächlich Anlagen vor 2012 mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kWp. Neuere Anlagen müssen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 (auch bezeichnet als "Niederspannungsrichtlinie") entsprechen, die das 50,2 Hz Problem bereits berücksichtigt.
Was muss ich tun?
Als Anlagenbetreiber erhalten Sie von Ihrem Verteilnetzbetreiber einen Rückmeldebogen. Füllen Sie diesen unbedingt aus und senden ihn fristgerecht zurück. Die notwendigen Angaben zu unseren Wechselrichtern entnehmen Sie bitte nur dem Typenschild am Gerät selbst. Anhand dieser Angaben kann der Verteilnetzbetreiber entscheiden, welches Vorgehen für Ihre Photovoltaikanlage in Frage kommt und welcher Dienstleister die Umrüstung vornimmt.
Haben Sie den Rückmeldebogen abgeschickt, meldet sich als nächstes der mit der Umrüstung beauftragte Dienstleister bei Ihnen zwecks Terminabsprache. Weisen Sie ihn zu diesem Zeitpunkt bitte auf eine mögliche Frequenzanpassung des Netz- und Anlagenschutzes (NA-Schutz) hin, sofern Ihre Anlage damit ausgestattet ist. Werden Sie nicht wieder kontaktiert, müssen Sie nichts weiter tun. Ihre Anlage wird nicht umgerüstet. Nicht vergessen: Lassen Sie sich nach erfolgter Umrüstung einen Nachweis darüber ausstellen.
Kosten für die Umrüstung entstehen Ihnen nicht, es sei denn Sie möchten einen Dienstleister Ihrer Wahl mit der Umrüstung beauftragen. In diesem Fall müssen Sie die möglichen Mehrkosten tragen. Achten Sie dabei auf die vom Verteilnetzbetreiber gesetzte Rückmeldefrist.
Links und Downloads
- 50,2 Hz Informationsseite des BSW-Solar
- Systemstabilitätsverordnung
- Wechselrichterliste für Verteilnetzbetreiber, 50,2 Hz Umrüstung
Alles weiteren Informationen zu Ihrem Wechselrichter der KACO new energy, sowie für die Umrüstung erhalten Sie über diesen Link.